Kosten

 

 

 

Die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen

gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Bringen Sie deshalb die Gesundheitskarte Ihres Kindes

zum ersten Termin mit.

 

 

Die privaten Krankenversicherungen regeln diese Leistungen unterschiedlich.

Sie sollten sich deshalb rechtzeitig bei Ihrer Versicherung

zu den jeweiligen Bestimmungen

bezüglich Kostenübernahme informieren.

 

 

Die Beihilfe übernimmt in der Regel ebenfalls die Kosten für eine

ambulante Psychotherapie.

Bitte nehmen Sie vor Beginn der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Beihilfestelle.