Kosten
Die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen
gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Bringen Sie deshalb die Gesundheitskarte Ihres Kindes
zum ersten Termin mit.
Die privaten Krankenversicherungen regeln diese Leistungen unterschiedlich.
Sie sollten sich deshalb rechtzeitig bei Ihrer Versicherung
zu den jeweiligen Bestimmungen
bezüglich Kostenübernahme informieren.
Die Beihilfe übernimmt in der Regel ebenfalls die Kosten für eine
ambulante Psychotherapie.
Bitte nehmen Sie vor Beginn der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Beihilfestelle.